Pflichtanmeldungen

Hinweise

Hier zählen nur die Anmeldungen, die du wirklich brauchst: das Marktstammdatenregister (MaStR) für jede Anlage – und bei Mini-PV zusätzlich Netzbetreiber und Zweirichtungszähler. Stand 2026, ohne Rechtsberatung.

1. Marktstammdatenregister – immer

Jede Stromerzeugungsanlage muss ins MaStR der Bundesnetzagentur. Frist: einen Monat nach Inbetriebnahme. Kostenlos unter marktstammdatenregister.de. Das Konto gehört dir als Betreiber. Ohne Eintrag droht ein Bußgeld, bei Dachanlagen kann die Einspeisevergütung ausbleiben.

2. Balkonkraftwerk – nur MaStR

Steckersolar bis 800 W Wechselrichter und 2.000 Wp Module: Du meldest nur im MaStR. Der Netzbetreiber wird automatisch informiert. Extra-Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Du darfst anschließen, auch wenn der Zähler noch nicht getauscht ist.

3. Mini-PV bis 5 kWp – MaStR plus Netz

Feste Dach-, Carport- oder Garagenanlage: vor der Montage Anschlussbegehren beim Netzbetreiber. Elektrofachkraft schließt an. Zweirichtungszähler durch den Messstellenbetreiber. Danach innerhalb eines Monats MaStR – Speicher als eigene Einheit.

MaStR

So meldest du die Anlage

Konto anlegen, Einheit „Solar“ registrieren, Daten speichern. Änderungen (Speicher, Leistung) später nachtragen.

01

Konto

Auf marktstammdatenregister.de als Anlagenbetreiber registrieren (Personalausweis / BundID).

02

Einheit anlegen

Solaranlage eintragen: Standort, Inbetriebnahme, Modulleistung (Wp), Wechselrichter (W/VA).

03

Zähler

Zählernummer von Zähler oder Stromrechnung. Wird nicht öffentlich angezeigt.

04

Fertig

Absenden. Beim Balkon ist der Netzbetreiber damit informiert. Speicher extra als Einheit.

Wir helfen bei den Daten

Mini-PV: Netzanschluss und Zähler-Abstimmung. Balkon: Checkliste fürs MaStR. Die Anmeldung im Register machst du als Betreiber.

Anlage anfragen