Jede Stromerzeugungsanlage muss ins MaStR der Bundesnetzagentur. Frist: einen Monat nach Inbetriebnahme. Kostenlos unter marktstammdatenregister.de. Das Konto gehört dir als Betreiber. Ohne Eintrag droht ein Bußgeld, bei Dachanlagen kann die Einspeisevergütung ausbleiben.
Pflichtanmeldungen
Hinweise
Hier zählen nur die Anmeldungen, die du wirklich brauchst: das Marktstammdatenregister (MaStR) für jede Anlage – und bei Mini-PV zusätzlich Netzbetreiber und Zweirichtungszähler. Stand 2026, ohne Rechtsberatung.
Steckersolar bis 800 W Wechselrichter und 2.000 Wp Module: Du meldest nur im MaStR. Der Netzbetreiber wird automatisch informiert. Extra-Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Du darfst anschließen, auch wenn der Zähler noch nicht getauscht ist.
Feste Dach-, Carport- oder Garagenanlage: vor der Montage Anschlussbegehren beim Netzbetreiber. Elektrofachkraft schließt an. Zweirichtungszähler durch den Messstellenbetreiber. Danach innerhalb eines Monats MaStR – Speicher als eigene Einheit.
MaStR
So meldest du die Anlage
Konto anlegen, Einheit „Solar“ registrieren, Daten speichern. Änderungen (Speicher, Leistung) später nachtragen.
Konto
Auf marktstammdatenregister.de als Anlagenbetreiber registrieren (Personalausweis / BundID).
Einheit anlegen
Solaranlage eintragen: Standort, Inbetriebnahme, Modulleistung (Wp), Wechselrichter (W/VA).
Zähler
Zählernummer von Zähler oder Stromrechnung. Wird nicht öffentlich angezeigt.
Fertig
Absenden. Beim Balkon ist der Netzbetreiber damit informiert. Speicher extra als Einheit.
Das brauchst du fürs MaStR
- Name und Anschrift des Betreibers
- Standort der Anlage (Adresse / Flurstück)
- Inbetriebnahmedatum
- Modulleistung in Wp und Wechselrichterleistung in W bzw. VA
- Zählernummer
- bei Mini-PV zusätzlich: Netzbetreiber, Veräußerungsform (z. B. Teileinspeisung)
- bei Speicher: eigene Einheit, Kapazität in kWh
Wir liefern dir die technischen Daten aus dem Angebot. Das MaStR-Konto und die Abgabe bleiben bei dir. Offizielles Portal: marktstammdatenregister.de
Was du nicht tun solltest
- Anlage laufen lassen und nie ins MaStR eintragen
- Eine Dachanlage ohne Netzbetreiber aufschalten
- Den Zähler selbst öffnen, plombieren oder umbauen
- Mehrere 800-W-Geräte hinter denselben Zähler hängen, um die Grenze zu umgehen
Kurzfassung der gängigen Lage 2026 (EEG, MaStRV, Solarpaket I). Dein Netzbetreiber kann im Ablauf abweichen. Verbindlich sind Gesetz, Bundesnetzagentur und der örtliche Netzbetreiber. Keine Rechtsberatung.
Wir helfen bei den Daten
Mini-PV: Netzanschluss und Zähler-Abstimmung. Balkon: Checkliste fürs MaStR. Die Anmeldung im Register machst du als Betreiber.